TRATON GROUP HINWEISGEBERSYSTEM

Integrität und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie der Grundsätze unseres Code of Conduct und unseres Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner haben oberste Priorität und sind Eckpfeiler unserer Unternehmenskultur. Um diesen Werten gerecht zu werden und potenzielle Risiken aufgrund von Regelverstößen zu vermeiden bzw. zu minimieren, ist es entscheidend, dass potenzielle Regelverstöße von Mitarbeitern oder externen Partnern frühzeitig erkannt, geklärt und abgestellt sowie – sofern notwendig – disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden. Um eine Speak-up-Kultur zu fördern und potenzielles Fehlverhalten aufzudecken, betreibt die  TRATON GROUP ein globales, unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem, das in Zusammenarbeit zwischen den Marken und dem TRATON Investigation Office verwaltet wird. Neben dem TRATON Investigation Office als zentrale Anlaufstelle für Hinweisgeber bieten einige TRATON-Marken ein Investigation Office Hub als Markenanlaufstelle für Hinweisgeber an.

Das konzernweite Hinweisgebersystem und die Verfahren zur Durchführung interner Untersuchungen sind in einer internen Konzernrichtlinie geregelt.

Unser Hinweisgebersystem basiert auf Grundprinzipien wie dem  Schutz von Hinweisgebern und von Personen, die von der Untersuchung betroffen sind oder diese unterstützen. Wir respektieren  das Recht von Hinweisgebern auf Vertraulichkeit und wahren die Unschuldsvermutung und die Fairness der Untersuchungen gegenüber allen betroffenen Personen. Hinweise, die über das Hinweisgebersystem eingehen, werden fair, zeitnah und angemessen geprüft und mit höchster Vertraulichkeit behandelt. Es werden keine Maßnahmen ergriffen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren. Jede Meldung in böser Absicht wird jedoch als schwerer Regelverstoß behandelt.

Dedizierte Funktionen der betroffenen TRATON-Marken in den Bereichen Governance, Risk & Compliance, Security, Audit, Legal und HR/People and Culture unterstützen die Untersuchungen. Eine Untersuchung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts und bei begründetem Verdacht auf einen Regelverstoß eingeleitet. Die mit dem Hinweisgebersystem und internen Untersuchungen befassten Abteilungen der TRATON GROUP arbeiten eng mit den Kolleginnen und Kollegen des TRATON Investigation Office zusammen, insbesondere bei möglichen schweren Regelverstößen.

Unsere Hinweisgeberkanäle

Unser Hinweisgebersystem bietet die folgenden Kanäle, um potenzielle Verstöße von Mitarbeitern oder externen Partnern zu melden, um eine schnelle Untersuchung und angemessene Reaktion unseres Unternehmens zu ermöglichen. Dies schränkt jedoch nicht das gesetzlich geschützte Recht ein, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

Um Hinweise auf mögliche Verstöße im Bereich der Wirtschaftskriminalität wie Korruption oder Kartellrecht, Datenschutzfragen sowie Risiken und Verstöße in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutzpflichten oder andere interne und gesetzliche Regelungen zu melden, können Hinweisgeber weltweit das TRATON Speak up! Portal nutzen, das rund um die Uhr in mehreren Sprachen zur Verfügung steht. Hinweisgeber können sich auf Speak up! mit ihrem Namen registrieren oder Hinweise anonym abgeben. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Auch wenn ihre bevorzugte Sprache im Meldekanal nicht angeboten wird, können Hinweisgeber Meldungen in jeder Sprache einreichen. Unser Hinweisgeberportal wird von einem Dritten angeboten, der das Portal auf externen, zertifizierten Servern (mit Sitz in Deutschland) betreibt, sodass Hinweisgeber Hinweise anonym und in nicht nachverfolgbarer Art und Weise an uns richten können.

Speak up! ist von jedem internetfähigen Computer aus zugänglich. Klicken Sie hier.

Interne und externe Hinweisgeber können jederzeit und in allen Sprachen potenzielle Regelverstöße oder Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten oder Umweltschutzpflichten direkt und vertraulich an die Kolleginnen und Kollegen des TRATON Investigation Office melden:

TRATON SE
Investigation Office
Hanauer Straße 26
80992 München
Germany

investigation-office@traton.com
Die entsprechenden Teams stehen Ihnen persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Hinweisgeber haben jederzeit die Möglichkeit, ihr Anliegen an folgende interne Stellen zu richten:

  • Direkte Vorgesetzten
  • Personalabteilung / People & Culture-Funktion (lokal oder zentral)
  • Corporate Internal Audit/ Interne Revision
  • Corporate Security
  • Compliance-Abteilung/Lokale Compliance Officer
  • Lokal oder regional benannter Ansprechpartner für die meisten unserer Gesellschaften mit Sitz in der EU.

Die genannten Ansprechpartner leiten die Informationen dann wie in unseren internen Verfahren festgelegt an die speziellen Hinweisgeberfunktionen weiter.

Regelverstöße können auch über die 24/7-Hinweisgeber-Hotline der Volkswagen AG gemeldet werden. Die Hotline ist rund um die Uhr erreichbar und nimmt Hinweise zu allen Marken des Volkswagen Konzerns entgegen – auf Wunsch auch anonym. Alle Hinweise, die Unternehmen der TRATON GROUP betreffen und über die Hotline eingehen, werden direkt an das TRATON Investigation Office weitergeleitet.

So erreichen Sie die Hinweisgeber-Hotline:

+ 800 444 46300* (internationale kostenfreie Telefonnummer)

+ 49 5361 946300 (gebührenpflichtige Nummer, wenn Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützt)

* Je nachdem, aus welchem Land Sie anrufen, ist es möglich, dass die internationale kostenfreie Hotline nicht verfügbar ist, da einige Telefonnetzbetreiber den Dienst nicht unterstützen. In diesem Fall nutzen Sie bitte die angebotene gebührenpflichtige Rufnummer oder die länderspezifische Rufnummer.

Die Volkswagen AG hat zwei externe Anwälte (Ombudspersonen) beauftragt, welche die Weiterleitung von Hinweisen an das TRATON Investigation Office – auf Wunsch auch anonym – unterstützen bzw. sicherstellen können.

Informationen zu den Ombudspersonen der Volkswagen AG finden Sie hier.

Wir ermutigen zur Meldung von Fehlverhalten über die oben beschriebenen internen Meldekanäle. Basierend auf der EU-Whistleblowing-Richtlinie, haben die EU-Mitgliedstaaten jedoch ausgewiesene Behörden definiert (oder werden dies zeitnah tun), die auch Meldungen von Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen.

Eine Übersicht dieser externen Meldekanäle ist unter folgendem Link verfügbar.