Der Ratenkauf entspricht bilanz- und abwicklungstechnisch dem Ratenkredit. Beim Ratenkaufvertrag wird schon bei Vertragsabschluss der feste Eigentumserwerb durch den Ratenkäufer vereinbart. Der Ratenkäufer tilgt den Finanzierungspreis vollständig und erwirbt mit Zahlung der letzten Rate das juristische Eigentum am Finanzierungsobjekt. Das wirtschaftliche Eigentum am Objekt liegt bereits ab Vertragsbeginn beim Ratenkäufer. Er aktiviert dieses deshalb in seiner Bilanz. Wichtig: Steuerrechtlich wird der Ratenkauf wie ein Kaufvertrag behandelt. Damit ist die Umsatzsteuer auf die gesamte Ratenkaufforderung (= Summe aller Ratenkaufraten und sonstigen Zahlungen) am Vertragsbeginn zu zahlen.
Vertragsgrundlage sind die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen